Mit dem Bildungsscheck erhalten Sie Weiterbildung zum halben Preis: Aus Mitteln des europäischen Sozialfonds übernimmt das Land die Hälfte der Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Um einen Bildungsscheck zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Höchstens 250 Beschäftigte im Unternehmen
Bildungssschecks für Angestellte (auch Minijobber, “mithelfende Familienangehörige” und auch während der Elternzeit oder dem Mutterschaftsurlaub).
Bildungsschecks für Selbstständige, ob mit oder ohne Angestellte (auch für Einzelunternehmer und für Freiberufler). Voraussetzung: Sie sind in ihrem Betrieb selbst tätig und die Gründung liegt nicht mehr als fünf Jahre zurück.
Die letzte betrieblich veranlasste berufliche Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Haben Sie Fragen zum Bildungsscheck wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne in der administrativen Abwicklung.
Weitere Informationen über den Bildungsscheck finden Sie auch auf der Website des Ministerium für Arbeit.